ANTRAGSVERFAHREN

ANTRAGSVERFAHREN

Die Aufnahme ist an allen Wochentagen möglich. Die Anmeldung erfolgt vorwiegend über einen telefonischen Kontakt des Sozialdienstes der einweisenden Klinik mit den bei uns zuständigen Ansprechpartnern oder auch per Fax oder postalisch durch andere Kostenträger. Dabei achten wir auf die Einhaltung der mit dem Patienten und Kostenträger vereinbarten Aufnahmetermine und Verweildauern.

Besonders bei AHB-Patienten wird ein nahtloser Übergang zwischen Akutklinik und Rehabilitation angestrebt. Patienten, die aus häuslicher Umgebung zu uns anreisen, informieren wir vor Anreise mit einem Anschreiben über die von uns benötigten Krankenunterlagen. Dazu gehören die Vorbefunde einschließlich Laborbefunde, frühere Arzt- und Entlassungsberichte und ggf. bildgebende Diagnostik. Bei Anreise aus dem Krankenhaus erhalten wir in der Regel die relevanten Vorbefunde (AHB- bzw. Rehabilitationsantrag) vor Anreise per Fax.
 

Erforderlich sind:

AHB-Unterlagen des Rehabilitationsträgers

Aktuelle bildgebende Diagnostik

Entlassungsbericht des vorbehandelnden Krankenhauses, ggf. ergänzt um Nachbehandlungshinweise

Berichte von bisherigen Therapien und Vorkonsilen

Angaben zu Arbeitsplatz und beruflicher Tätigkeit

Liegen die o.g. Unterlagen zum Zeitpunkt der Aufnahme nicht vollständig vor, werden diese unmittelbar beim stationären Vorbehandler bzw. den niedergelassenen Praxen telefonisch oder schriftlich nachgefordert, um Doppeluntersuchungen zu vermeiden. Hierzu findet für den Bereich der postakuten Rehabilitation eine enge Zusammenarbeit mit den zuweisenden Krankenhäusern statt. Mit dem zuweisenden Krankenhaus wird ein Termin zum Rehabilitationsbeginn abgesprochen und durch das zuweisende Krankenhaus dem Patienten übermittelt.

FAQ

Voraussetzungen für eine AHB

Eine Anschlussheilbehandlung (AHB) ist eine medizinische Rehabilitation, die direkt oder innerhalb von 14 Tagen nach einer Krankenhausentlassung oder einer ambulanten Operation erfolgt. Die durchgeführten Leistungen entsprechen denen der medizinischen Reha.

Der Patient/die Patientin muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Er/Sie stimmt der Maßnahme zu.
  • Die Akutphase der Erkrankung, insbesondere die Wundheilung ist abgeschlossen.
  • Er/Sie ist frühmobilisiert.
  • Er/Sie ist rehabilitationsfähig (selbständige Körperpflege keine Unterstützung bei Toilettengängen, beim Ankleiden und bei der Nahrungsaufnahme).
  • Er/Sie kann aktiv an den Therapiemaßnahmen teilnehmen.
  • Er/Sie ist reisefähig (im Ausnahmefall transportfähig).
  • Die Diagnose ist geeignet für eine AHB.
Voraussetzungen für eine Medizinische Rehabilitation

Folgende Voraussetzungen müssen bei jedem Träger einer medizinischen Reha erfüllt sein:

  • Die Reha-Maßnahme ist aus medizinischen Gründen erforderlich.
  • Die Reha-Maßnahme muss vom Arzt verordnet sein und vom Kostenträger vorher genehmigt werden.

Unter folgenden persönlichen Voraussetzungen trägt der Rentenversicherungsträger die medizinische Rehabilitation (§ 10 SGB VI):

  • die Erwerbsfähigkeit ist wegen Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert und
  • voraussichtlich kann
    a) eine Minderung der Erwerbsfähigkeit abgewendet werden
    b) eine geminderte Erwerbsfähigkeit wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder hierdurch eine wesentliche Verschlechterung abgewendet werden
    c) bei teilweiser Erwerbsminderung ohne Aussicht auf eine wesentliche Besserung der Erwerbsfähigkeit
         • der bisherige Arbeitsplatz erhalten werden oder
         • ein anderer in Aussicht stehender Arbeitsplatz erlangt werden

 

Des Weiteren sind die folgenden versicherungsrechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen (§ 11 SGB VI):

  • Wartezeit von 15 Jahren oder
  • Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehen

Für die Leistungen zur Prävention und zur medizinischen Rehabilitation haben Versicherte die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen auch erfüllt, die

  • in den letzten zwei Jahren vor der Antragstellung sechs Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben
  • innerhalb von zwei Jahren nach Beendigung einer Ausbildung eine versicherte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit aufgenommen und bis zum Antrag ausgeübt haben oder nach einer solchen Beschäftigung oder Tätigkeit bis zum Antrag arbeitsunfähig oder arbeitslos gewesen sind oder
  • vermindert erwerbsfähig sind oder bei denen dies in absehbarer Zeit zu erwarten ist, wenn sie die allgemeine Wartezeit erfüllt haben.
Wie kann ich eine Medizinische Rehabilitation beantragen?

In der Regel empfiehlt Ihr behandelnder Arzt (Hausarzt oder behandelnder Facharzt) eine Rehabilitationsmaßnahme. Er bestätigt mit einem Attest oder entsprechenden Formular, dass eine Rehabilitation bei Ihrem Krankheitsbild notwendig ist.

Mit dieser Bescheinigung und einem Antragsformular, das Sie bei den Rentenversicherungen, Krankenkassen oder Versicherungsämtern erhalten, beantragen Sie ein Heilverfahren beim zuständigen Kostenträger, also wiederum der Rentenversicherung, Krankenkasse etc. Der entscheidet dann, ob die Rehabilitationsmaßnahme bewilligt wird oder nicht.

Wie kann ich eine AHB beantragen?

Das Krankenhaus stellt fest, ob eine AHB erforderlich ist. Die Antragsstellung übernimmt der Stationsarzt der Klinik in Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst.

Kann ich mir die Klinik selbst aussuchen?

Nach § 8 Sozialgesetzbuch IX haben Sie bei der Auswahl Ihrer Reha-Klinik ein Wunsch- und Wahlrecht. Voraussetzung ist, dass Ihre Wunschklinik zertifiziert ist und Ihrer Wahl keine medizinischen Gründe entgegenstehen. Alle Vital-Kliniken sind zertifiziert und entsprechen somit den Qualitätsansprüchen.

Ein Musterschreiben zur Ausübung Ihres Wunsch- und Wahlrechts finden Sie hier.

Lehnt der Kostenträger die ausgewählte Klinik ab, sollten Sie telefonisch Rücksprache mit den Sachbearbeitern halten. Beziehen Sie sich dabei auf Ihr Wunsch- und Wahlrecht. Hat dies keinen Erfolg, können Sie Widerspruch einlegen. Wenn möglich, ergänzen Sie diesen mit einem Gutachten oder der Stellungnahme Ihres Arztes. Die Widerspruchsfrist beträgt in der Regel vier Wochen nach Zugang des Schreibens. Falls Sie mehr Zeit benötigen, legen Sie vorerst Widerspruch ohne Begründung ein und reichen Sie diese nach.

Weitere Informationen

Über die Vital-Kliniken

Die Vital-Kliniken sind Ihr Gesundheitsdienstleister in der Rehabilitation, Anschlussheilbehandlung und Prävention. Wir bieten Qualität und Kompetenz! Das bestätigen unsere exzellenten Behandlungsergebnisse. Alle drei Kliniken haben einen medizinischen Schwerpunkt in der Orthopädie. In Bad Malente sind zudem Experten für Psychosomatik und Psycho-Traumatherapie vor Ort. In Bad Dürrheim bieten wir neben der Orthopädie die Neurologie (Phase C und D) sowie Kardiologie/Innere Medizin an. In Bad Driburg behandeln wir neurologische Patienten der Phasen C, C+ und D sowie Patienten der Inneren Medizin. Neben der hohen medizinischen Fachkompetenz und Behandlungsqualität bieten wir einen hohen Einrichtungs- und Servicestandard.