
IHR AUFENTHALT
Ihr Aufenthalt in der Schloss-Klink Sonnenbühl
Unser Anliegen ist es, Ihnen Ihren Aufenthalt in der Schloss-Klinik Sonnenbühl so angenehm wie möglich zu gestalten. Die wichtigsten Informationen haben wir hier zusammengefasst - sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Ihr Aufenthalt
Ihr Weg zu uns - Beantragung einer Reha-Maßnahme
Wie unterscheiden sich medizinische Rehabilitation und Anschlussheilbehandlung und wie beantrage ich sie?
Anschlussheilbehandlung (AHB): Nach der Akutbehandlung im Krankenhaus gibt es die Möglichkeit eine Anschlussheilbehandlung (AHB) oder Anschlussrehabilitation (AR) in Anspruch zu nehmen. Ziel der AHB oder AR ist es, wieder schneller auf die Beine zu kommen. Die Antragsstellung übernimmt der ärztliche Dienst der Klinik in Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst.
Medizinische Rehabilitation (Heilverfahren): In der Regel empfiehlt Ihr behandelnder Arzt /Ihre behandelnde Ärztin (Haus- oder Facharzt/ärztin) eine Rehabilitationsmaßnahme. Er bestätigt mit einem Attest oder entsprechenden Formular, dass eine Rehabilitation bei Ihrem Krankheitsbild notwendig ist. Mit dieser Bescheinigung und einem Antragsformular, das Sie bei den Rentenversicherungen, Krankenkassen oder Versicherungsämtern erhalten, beantragen Sie ein Heilverfahren beim zuständigen Kostenträger, also wiederum der Rentenversicherung, Krankenkasse etc. Der entscheidet dann, ob die Rehabilitationsmaßnahme bewilligt wird oder nicht. Rehabilitationsmaßnahmen werden stationär durchgeführt.
Wann kann ich eine Rehabilitationsmaßnahme beantragen?
Im Sozialgesetzbuch Teil I §4 ist festgelegt, dass Ihnen notwendige Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie zur wirtschaftlichen Sicherung bei Krankheit und Minderung der Erwerbsfähigkeit zustehen, wenn Sie in der Sozialversicherung versichert sind.
Habe ich ein Wahlrecht?
Im Sozialgesetzbuch Teil IX (§8) wurde geregelt, dass der Kostenträger Ihren berechtigten Wünschen entsprechen muss. Aus diesem Grund können Sie schon beim Antrag Ihrer Rehabilitation oder AHB eine Wunschklinik angeben. Lehnt der Kostenträger Ihren Wunsch ab, muss er die Absage nachhaltig begründen. Sie haben die Möglichkeit, eine Reha-Klinik auszusuchen.
Begleitpersonen
Sie möchten Ihren Partner/Ihre Partnerin gerne bei seiner Reha oder AHB begleiten? Oder die medizinische Situation erfordert eine Begleitperson? Kein Problem: Wir haben verschiedene Angebote, mit denen Sie zusammen mit Ihrem Partner/Ihrer Partnerin den Aufenthalt bei uns genießen können.
Wenn eine Begleitperson medizinisch erforderlich ist, übernimmt der Kostenträger die Kosten für die Unterbringung in der Klinik. Die medizinische Notwendigkeit muss vor dem Aufenthalt durch den behandelnden Haus- oder Facharzt festgestellt und Ihnen bescheinigt werden. Diese Bescheinigung müssen Sie dem Kostenträger der Rehamaßnahme vorlegen, damit Sie eine Kostenzusage erhalten.
Ohne Kostenzusage staffeln sich die Preise wie folgt:
- 75,00 € für die Unterbringung im Patientenzimmer mit Zustellbett
- 100,00 € für die Unterbringung im Doppelzimmer
- 120,00 € für die Unterbringung im Einzelzimmer
Zusätzlich erheben wir eine Servicepauschale in Höhe von 2,38 € pro Tag (max. 50 € pro Aufenthalt). Diese Servicepauschale beinhaltet folgende Leistungen:
- Digitaler Fernseher mit Flachbildschirm
- Nutzung des Zimmertelefons inklusive kostenlose Telefonate in das deutsche Festnetz (für Anrufe in das deutsche Mobilfunknetz wird ein Minutenpreis in Höhe von 0,20 Euro erhoben)
- Besuch des hauseigenen Wellness-Bereich mit Bewegungsbad und Saunalandschaft
- Abwechslungsreiches Freizeitprogramm mit Vorträgen, Wanderungen (es können evtl. Gebühren gegenüber Dritten anfallen)
Folgende Leistungen werden separat abrechnet:
- An- und Abreise (Klinikfahrdienst kann gegen Entgelt genutzt werden)
- Parkplatz in der Nähe der Klinik
- Therapieanwendungen (Preisliste wird auf Wunsch ausgehändigt)
- WLan-Nutzung
- Kurtaxe
Vor Ihrem Aufenthalt
Zur Vorbereitung Ihrer medizinischen Maßnahme in der Klinik treten unsere Kolleginnen und Kollegen des Dispositionsteams mit Ihnen in schriftlichen Kontakt. Sie erhalten mit Ihrem Einladungsschreiben verschiedene Unterlagen (medizinischer und persönlicher Fragebogen, Checkliste, Rückmeldebogen, Dokumente zum Datenschutz und zum Entlassmanagement sowie ein Flyer für die Medikation). Alle Unterlagen finden Sie im Download. Wir bitten dringend um Rücksendung der ausgefüllten Unterlagen bis 7 Tage vor Ihrem Aufenthalt, damit wir diesen für Sie gut vorbereiten können.
Eine frühzeitige Anmeldung von Begleitpersonen ist erwünscht.
Am Anreisetag
Am Aufnahmetag bitten wir um Ihre Anreise in der Zeit von 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr, da wir bereits am Aufnahmetag eine adäquate pflegerische und ärztliche Aufnahme realisieren möchten.
Sie werden von unserem Rezeptionsteam in Empfang genommen und erhalten die ersten wichtigen Hinweise zu Räumlichkeiten und Klinikabläufen. Alle relevanten Informationen finden Sie auch in einer Informationsbroschüre auf Ihrem Zimmer. Jeden Dienstag und Donnerstag gibt es eine Begrüßungsveranstaltung mit Klinikrundgang von unserem Verwaltungsteam, um Ihnen Ihren Start bei uns zu erleichtern.
Bereits am Aufnahmetag erfolgt durch unseren Pflegedienst der erste diagnostische Check-Up und eine pflegerische Aufnahme. Im Anschluss werden Sie durch Ihren Bezugsarzt ärztlich aufgenommen. Beachten Sie bitte die Hinweise unseres Einladungsschreibens, welche Unterlagen vorab an uns zu senden sind. Im Rahmen der Aufnahme vereinbart Ihr behandelnder Arzt mit Ihnen die Ziele Ihres Aufenthaltes in der Klinik. Auf deren Basis erfolgt dann in Abstimmung mit Ihnen die Verordnung von Therapien. Unter Einhaltung der Vorgaben des Kostenträgers wird Ihr individueller Therapieplan spätestens am nächsten Morgen systemisch durch unsere Therapieplanung erstellt. Über Neuerungen und Änderungen werden Sie fortlaufend über Ihr Postfach informiert.
Ihr Aufenthalt bei uns
Die Aufnahmediagnostik wird in der Regel innerhalb der ersten drei bis vier Tage Ihres Aufenthaltes abgeschlossen. Generell werden Ihre körperlichen Parameter während Ihres gesamten Aufenthaltes beobachtet und fließen abschließend auch in den Entlassungsbericht mit ein. Je nach Indikation, aber auch im Rahmen unserer interdisziplinären Kompetenz, stehen Ihnen verschiedene Begleitdisziplinen, wie unser psychologischer Dienst, unser Sozialdienst oder unsere Ernährungsberatung beratend zur Seite. Termine können Sie zum Beispiel über Ihren behandelnden Arzt vereinbaren.
In der Regel wird das gesamte therapeutische Angebot von Montag bis Freitag angeboten. Darüber hinaus können verschiedene Bereiche, wie zum Beispiel unsere Medizinische Trainingstherapie oder unser Bewegungsbad sieben Tage in der Woche selbstständig genutzt werden (bitte beachten Sie hierzu die angegebenen Öffnungzeiten).
Frühstück, Mittag- und Abendessen nehmen Sie in unserem großen Speisesaal, einem kgesonderten Bereich für nicht mobile Patientinnen und Patienten oder auf dem Zimmer ein (je nach Unterbringung). Frühstück und Abendessen servieren wir in Buffet-Form mit wechselnden Highlights. Zum Mittag bieten wir Ihnen neben einer Suppe und einer Nachspeise ein Vollkost-, ein Schonkost- oder ein vegetarisches Gericht zur Auswahl an. Haben Sie bzgl. Ihrer Ernährung einen speziellen Bedarf (zum Beispiel auf Grund von Allergien, besonderen Ernährungsweisen, Kultur) oder Wünsche, sprechen Sie bitte unser Servicepersonal an oder informieren Sie uns vor der Anreise über die Fragebögen. Unser Küchenteam steht Ihnen gerne zur Zubereitung jedweder Sonderkostform zur Verfügung.
Die Reinigung Ihres Gästezimmers erfolgt über einen externen Kooperationspartner in festen Rhythmen. Dabei erfolgt zweimal in der Woche ein Handtuchwechsel, alle 14 Tage ein Wechsel der Bettwäsche. Selbstverständlich haben Sie mit unserer Hauswirtschaft aber auch einen klinikinternen Ansprechpartner, welcher Ihnen gerne bei Wünschen, wie zum Beispiel einen separaten Bettwäsche- oder Handtuchwechsel, zur Seite steht. Bitte wenden Sie sich an unsere Rezeption.
Zum Ende des Aufenthaltes / Entlassmanagement
Das Ende Ihrer medizinischen Maßnahme in der Klinik wird durch die ärztliche Abschlussuntersuchung eingeleitet. Die gemeinsam vereinbarten Ziele werden überprüft und Ihre Fortschritte bewertet. Darüber hinaus erhalten Sie gegebenenfalls auch Empfehlungen für eine fortführende Behandlung und Begleitung durch Dritte.
Eine Verlängerung Ihres Aufenthaltes erfolgt nach medizinischer Notwendigkeit in Abstimmung mit Ihrem behandelnden Arzt/Ärztin.
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis, dass ein Check-Out aus Ihrem Zimmer bis 09:00 Uhr erfolgen muss. Gepäck, wie zum Beispiel Koffer, können Sie auch über HERMES-Versand nach Hause senden lassen. Gerne stehen wir Ihnen für die Organisation Ihrer Abreise beratend zur Seite – sprechen Sie unser Rezeptionsteam an.
Entlassmanagement
Sie erhalten bereits vor Beginn der Reha-Maßnahme ein Informations- und Einwilligungsschreiben sowie die Datenschutzbestimmungen bezüglich Ihrer Entlassung.
Bei unklarer Anschlussversorgung wird schon zu Beginn des Aufenthaltes ein Termin beim Sozialdienst organisiert. Dieser übernimmt die Vermittlung und Kontaktherstellung zu ambulanten Pflegediensten, Pflegeeinrichtungen und Sozialstationen am Wohnort. Der Kontakt zu Angehörigen wird hergestellt sowie entsprechende Beratungen zur Möglichkeit der Anschlussversorgung durchgeführt.
Pflegebedarf
Eine Abstimmung des Pflegebedarfs mit den Patienten und deren Angehörigen findet auch durch die zuständige Pflegefachkraft statt. Die Mitarbeiter der Pflege beraten und schulen Patienten und Angehörige bereits während des stationären Aufenthaltes, um eine lückenlose Versorgung nach der Entlassung in die Häuslichkeit sicherzustellen. Im Rahmen der Hilfsmittelberatung werden erforderliche Hilfsmittel ermittelt.
Fortsetzung der therapeutischen/ärztlichen Maßnahmen
Die Therapeuten dokumentieren den Abschlussbefundes bis einen Tag vor Entlassung schriftlich. Der ärztliche Dienst nimmt bei Bedarf Kontakt zum weiterbehandelnden Arzt auf.
Entlassungsgespräch
Frühestens drei Tage vor geplanter Entlassung führt der behandelnde Arzt das Entlassungsgespräch durch.
Es erfolgt die Zusammenstellung aller erhobenen Befunde in einem einheitlichen Entlassbrief, der zum Entlassungstag dem Patienten mitgegeben wird. Sollte der endgültige Entlassbrief noch nicht fertiggestellt sein, wird ein vorläufiger Entlassbrief erstellt und mitgegeben. In diesem Fall wird der endgültige Brief spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Entlassung an den weiterbehandelnden Arzt geschickt, sofern der Patient hierfür seine Einwilligung erteilt hat.
Unsere Freizeitangebote im Überblick
Cafeteria
Freizeit- und Fernsehräume
Billardraum
Bibliothek und Leseraum
Schwimmbad
Sauna
MTT (Medizinische Trainingstherapie)
Klinikpark
Kneippbecken
Barfußpfad

Nordic-Walking

Wanderungen, Radtouren

Hochseilgarten, Reiten, Tennis, Golf u.v.m. in der Nähe
