Visuelle und ergonomische Tipps

Visuelle und ergonomische Tipps

Sofort realisierbare Maßnahmen zur Erleichterung der Bildschirmarbeit durch Umsetzung visueller und ergonomischer Tipps:

Bildschirmarbeitsplatzbrille

Tragen Sie eine auf die Entfernung zum Monitor angepasste Bildschirmarbeitsplatz-Brille sofern erforderlich; sie ist eine Wohltat!

Die Bildschirmarbeitsplatzbrille kann nach arbeitsmedizinischer Untersuchung nach dem Grundsatz G37 vom Betriebsarzt oder Augenarzt verordnet werden und sie wird vom Arbeitgeber bezahlt (www.arbeitsschutzgesetz.org/bildschirmarbeitsplatzbrille)

Richtige Beleuchtung

Achten Sie auf eine richtige Beleuchtung Ihres Arbeitsplatzes. Am besten bei Tageslicht arbeiten.

Alternativ bieten sich Kombinationen an, etwa aus Halogenlicht, Tageslichtlampen und Leuchtstoffröhren: diese Lichtquellen besitzen unterschiedliche Farbanteile (blau, rot und grün), die in richtiger Kombination dem Tageslicht ähnlich sind.

Ideal ist eine Mischung aus direkter (Arbeitsplatz-) und indirekter (Raum-) Beleuchtung.

Blendung und Reflexion vermeiden

Vermeiden Sie Blendung und Reflexionen durch richtiges Platzieren des Bildschirms: den Bildschirm 90° zum Fenster ausrichten, denn grelles Sonnenlicht belastet die Augen

Rollos benutzen

Mit Rollos vor den Fenstern den Lichteinfall individuell regulieren

Technologien unter Windows 10 nutzen
  • Den Nachtmodus (Blaufilter) einschalten: Die Wellen des bläulichen Lichts vom Computer-Monitor  sind vor allem bei Dunkelheit nicht gut für unsere Augen und lassen uns außerdem schlechter schlafen
  • Tastaturkurzbefehle oder Mausklick für erleichterte Bedienung nutzen: Die gewünschten Einstellungen erfolgen über das „Center für erleichterte Bedienung“  (Windows-Logo-Taste + U drücken). Eine Liste über die Tastaturkurzbefehle mit den dazugehörigen Aktionen gibt es unter  https://support.microsoft.com.
    Dies sind z.B.
    - die Bildschirmlupe
    - ein höherer Kontrast bei Sehschwäche
    - das einfache Vergrößern oder Verkleinern von Buchstaben und Text
    - die Farbe und Größe des Mauszeigers oder Cursors ändern
    - einen Farbfilter aktivieren (sie verbessern die Sichtbarkeit von Fotos und Farben bei Farbsinnstörungen wie die angeborene Rot-Grün oder Blau-Gelb-Farbstörung)
    - die Bildschirmsprachausgabe aktivieren (dafür sind Lautsprecher nötig)
Sitzposition

Unter dem Motto „Sitzen ist das neue Rauchen“ gilt  es das „RSI = Repetitive Strain Injury-Syndrom“ zu verhindern. Darunter versteht man ein Syndrom, bei dem es durch einseitige Dauerbelastung zu chronischen Schmerzen wie Handgelenksschmerzen, Schulter- Rücken- und Kopfschmerzen kommt.
Daher sollten Sie:

  • den optimalen Arbeitsabstand von 60-70 cm zum Bildschirm einhalten, bei leichter Blicksenkung, denn beim Blick leicht nach unten ist ein großer Teil des Augapfels vom Oberlid bedeckt und bleibt dadurch gut befeuchtet; auch handelt es sich um eine physiologische Haltung zur Entlastung der Nacken-und Schulterpartie
  • dafür sollte auch Ihr höhenverstellbarer Schreibtisch 20 bis 50 Zentimeter unter Ihrer horizontalen Blicklinie liegen; das ist angenehmer für die Augen
  • sorgen Sie für eine ergonomische Sitzposition; der Bürostuhl sollte ermöglichen, dass Ober-und Unterarm sowie Ober-und Unterschenkel einen Winkel von rund 90° und mehr bilden; die Füße sollen ganzflächig auf dem Boden stehen; ansonsten eine Fußstütze verwenden
  • Berufsgenossenschaften wie zum Beispiel die VBG halten entsprechende Info-Materialien bereit: siehe unter: www.vbg.de
  • angenehm ist darüber hinaus auch die Möglichkeit seinen Stuhl mit einem Keilkissen zu versehen; automatisch nimmt man eine physiologisch gesunde Sitzhaltung mit vorgeneigtem Beckengürtel ein
  • alternativ kommt das dynamische Sitzen auf einem Gymnastikball zum Einsatz: er fördert eine natürliche, aufrechte und bewegliche Sitzposition mit auch hier nach vorn geneigtem Becken, wodurch es zu einer Entlastung des Rückens kommt
  • „ergonomische Tastaturen und Computer-Mäuse verhindern die sogenannte „Maushand“ oder den „Mausarm“
  • ausreichend Wasser trinken (2 Liter pro Tag)
  • sich mehr bewegen:
    - Arbeitsaufträge auch im Stehen erledigen
    - Arbeitsmaterial entfernt ablegen
    - Stehpult im Wechsel mit dem Schreibtisch nutzen
    - Dehnungs- oder Streckübungen am Schreibtisch oder im Stehen
    - beim Telefonieren herumlaufen
Hilfen bei bekannter Sehbehinderung
  • Großschrifttastaturen mit großer und kontrastreicher, spiegelfreier Beschriftung verbessern die Orientierung auf der Tastatur, die man zusätzlich mit fühlbaren Markierungen versehen kann
  • ein an einem Schwenkarm montierter Monitor kann sehr nah am Auge verwendet werden und hinsichtlich seiner Höhe und Neigung passend ausgerichtet werden
  • die zentralen Zugangssoftwareprogramme für Sehbehinderte (und Blinde) sind Bildschirmausleseprogramme, sogenannte Screenreader: Informationen, die auf dem Bildschirm angezeigt werden, werden vom Screenreader erfasst und von einer Sprachausgabe vorgelesen bzw. mit Hilfe einer Vergrößerungs-Software lesbar gemacht https://helptech.de/de/de/produkte/ugangssoftware/vergroesserungs-software/fusion
  • weitere Hilfsmittel sind: mobile Kamerasysteme und Bildschirmlesegeräte
  • kleine, kompakte Digitalkameras; sie sind zwar im rechtlichen Sinn keine vergrößernden Sehhilfen, lassen sich aber als solche einsetzen:
    - das Bild auf dem Display kann aus einer geringen Distanz wie durch ein Monokular angeschaut werden;
    - das Display kann als Sucher genutzt werden; mit der Zoomfunktion (Teleeinstellung) lassen sich Objekte vergrößert ansehen;
    - mit dem „Wiedergabe-Zoom“ sind die gespeicherten Bilder vergrößert, die Auflösung ist höher als die übliche Fernrohr-Vergrößerung),  etc.
  • Die Nutzung einer Lupenbrille in Kombination mit der Digitalkamera dient einer stärkeren Vergrößerung
  • Kostenträger: in der Regel gilt: „ohne Antrag keine Kostenübernahme“:
  • Kostenträger für privaten Gebrauch: gesetzliche Krankenkasse, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht und alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind (Erwachsene z.B. Sehschärfe auf dem besseren Auge mit Korrektur < 0,3 etc. Benötigt wird eine Verordnung vom Augenarzt)
  • Kostenträger am Arbeitsplatz evtl. die Bundesagentur für Arbeit, die Rentenversicherung oder der Träger der Eingliederungshilfen im Studium (siehe unter www.dbsv.org Hilfsmittel und Alltagshilfen für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen)

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